Si-Ge-Ko |
ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF
BAUSTELLEN (SiGeKo)
Ab sofort können wir Ihnen die Leistungen nach der Baustellenverordnung vom 10.06.1998 anbieten.
Bauherren sind nach der BaustellV verpflichtet einen geeigneten Koordinator zu bestellen, der bereits in der Planungsphase ein Konzept für einen sicheren Baustellenbetrieb ausarbeitet. Dies wird im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan) festgelegt.
Die Zusammenarbeit mit den einzelnen Unternehmern durch ein gemeinsames Konzept wird wesentlich erleichtert. Die konsequente Anwendung der BaustellV wird in vielen Fällen zu Kostenersparnissen bei Bauvorhaben führen; auf der Unternehmerseite wie auch auf der Auftraggeberseite. Zum Beispiel können bei Einschaltung des Koordinators rechtzeitig vor der Ausschreibungsphase die Gerüstkosten minimiert werden.
Bauherren sind nach der BaustellV verpflichtet einen geeigneten Koordinator zu bestellen, der bereits in der Planungsphase ein Konzept für einen sicheren Baustellenbetrieb ausarbeitet. Dies wird im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan) festgelegt.
Die Zusammenarbeit mit den einzelnen Unternehmern durch ein gemeinsames Konzept wird wesentlich erleichtert. Die konsequente Anwendung der BaustellV wird in vielen Fällen zu Kostenersparnissen bei Bauvorhaben führen; auf der Unternehmerseite wie auch auf der Auftraggeberseite. Zum Beispiel können bei Einschaltung des Koordinators rechtzeitig vor der Ausschreibungsphase die Gerüstkosten minimiert werden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.